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UKB: Identifikation der Rechnungsstellungen B2B im Rahmen des Wachstums-Chancen Gesetz

Im Rahmen des Wachstums-Chance-Gesetzes ist das UKBonn verpflichtet, Rechnungsdokument, welche an andere Unternehmen (B2B) versendet werden, in einem elektronsichen Rechnungsformat bereitzustellen. Elektronische Rechnungen, kurz e-Rechnungen, sind strukturierten elektronischen Daten-Format im Sinne der Norm EN 16931.

Das bedeutet, dass Rechnungen ab dem 01.01.2027 in den folgenden Formaten als gültige Rechnungen anerkannt werden:

  • xRechnung
  • ZUGFeRD
  • Factur-X
  • ggf. weitere Formate, welche der EN 16931 entsprechen

Folgende Formate zählen ab dem 01.01.2027 NICHT MEHR zu den elektronsichen Rechnungsformaten:

  • Papier
  • PDF
  • tif
  • jpeg
  • png
  • docx
  • oder ähnliche Formate

Um UKB-weit die Einhaltung des Wachstums-Chance-Gesetz zu gewährleisten und das UKB vor möglichen Sanktionen zu schützen, möchten wir mit dieser Umfrage uns über Ihren Rechnungsversand erkundigen und einen möglichen Handlungsbedarf identifizieren.

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Vielen Dank!

In dieser Umfrage sind 14 Fragen enthalten.